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Gastspielergebühren:
Es gilt eine Gebühr von € 7,-pro Gastspieler unabhängig von einem Einzel- oder Doppelspiel. Jugendliche Gastspieler (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres) zahlen € 3,50 ebenfalls unabhängig von einem Einzel- oder Doppelspiel.
Ausgleichsbetrag für nicht geleisteten Wirtschaftsdienst / Arbeitsdienst:
€ 78,00 pro Jahr. Belastung erfolgt ggf. auch anteilig (z.B. € 26,-pro nicht geleistetem Tag).
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